Kinderschutzkonzept
Stand: Juni 2025
Inhalt
Präambel
Kinderland Wien bekennt sich zu der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zur Kinderschutzkonvention der Vereinten Nationen.
Wir setzen uns dafür ein, allen Kindern ein Aufwachsen in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Demokratie zu ermöglichen.
Da für uns das Kindeswohl an oberster Stelle steht, unterlassen wir nicht nur alle Handlungen, die dazu geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden, sondern wir setzen gezielt Maßnahmen, um dieses zu wahren und zu fördern.
Aus diesen Bestrebungen heraus haben wir das vorliegende Kinderschutzkonzept entwickelt.
Risikoanalyse
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Kindeswohlgefährdung kann verursacht werden durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen der sorgeberechtigten Person oder aber durch das Verhalten Dritter. Als Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung gelten u.a.:
Vernachlässigung
Vernachlässigung bezeichnet alle Arten der Unterlassung notwendiger Sorge. Bei der Vernachlässigung erhalten die Kinder oder Jugendlichen die für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend, das sind insbesondere Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, medizinische Versorgung, ungestörter Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung, Schutz und Aufsicht durch Eltern oder Bezugsperson. Dadurch werden sie beeinträchtigt, es wird Ihnen Schaden zugefügt und in ihrer Entwicklung geschädigt.
Körperliche Misshandlungen
Körperliche Misshandlung ist gekennzeichnet durch die direkte Gewalteinwirkung auf das Kind oder den Jugendlichen, insbesondere durch Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrennen, Würgen, Verätzen, das Zufügen von Stichverletzungen, der Aussetzung von Kälte usw. Die meisten körperlichen Misshandlungen hinterlassen dabei sichtbare Spuren auf der Haut.
Psychische Misshandlungen
Seelische oder psychische Gewalt sind Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen führen. Hierbei wird die geistig-seelische Entwicklung des Kindes zu einer selbständigen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindert. Seelische Gewalt wird etwa durch Androhung von Gewalt und Vernachlässigung, Anschreien, Beschimpfen, Verspotten, Entwerten ausgeübt, aber auch durch Ausdruck von Hassgefühlen oder Aufforderung an das Kind, andere zu vernachlässigen oder zu misshandeln.
Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalt kann viele Gesichter und Abstufungen haben. Die Abgrenzung zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten kann unter anderem im Sport schwierig sein, denn körperlicher Kontakt gehört zum Sport dazu. Wer ein enttäuschtes Kind in den Arm nimmt und tröstet, handelt angemessen und richtig. Wer einzelne Spieler ständig umarmt und streichelt, überschreitet bereits Grenzen. Entscheidend ist: Auf die jeweilige Situation kommt es an. Was als Übergriff zu werten ist, definiert immer die betroffene Person!
Grenzverletzungen ohne Körperkontakt
Beispiele: Bloßstellen oder Herabwürdigen eines teilnehmenden Kindes oder Jugendlichen vor anderen; Verhängung von übermäßigen Strafen; überzogene, ehrverletzende und lautstarke Kritik; Anwesenheit der Betreuer:innen beim Duschen; Aufforderung, sich außerhalb der Umkleide umzuziehen; sexistische Sprüche oder Witze; Ausfragen des Kindes über seine Sexualgewohnheiten.
Grenzverletzungen mit Körperkontakten
Beispiele: körperliche Züchtigungen, beispielsweise durch Kneifen, Treten, Schlagen; häufige, anlasslose Umarmungen der Kinder & Jugendlichen; streicheln; „Hilfestellungen“ bei der Körperhygiene, das übermäßige Einschmieren mit Sonnencreme oder beim Umziehen.
Sexualisierte Gewalt, strafbares Verhalten
Beispiele: eine sexuelle Beziehung zu Kindern unter 16 Jahren – unabhängig von dessen Einwilligung. Berühren des Kindes im Genitalbereich; Erstellen und Verbreiten von Nacktbildern des Kindes aus der Dusche; Vergewaltigung.
Darüber hinaus gibt es durch die besondere Situation am Ferienlager weitere Risikofaktoren.
- Ein Tag am Ferienlager ist in der Regel anstrengender als einer im Alltag.
- Manche Kinder und Jugendliche sind das erste Mal so lange oder über Nacht von zu Haus weg, und Leben für die Zeit des Ferienlagers in größeren Gruppen zusammen als Daheim. Durch die vielen neuen Eindrücke, die geänderten Regeln und Abläufe kann es zu Reizüberflutung und emotionalen Herausforderungen für die Kinder und Jugendlichen kommen.
- Von vielen Kindern wird am Ferienlager mehr Selbstständigkeit gefordert als im Alltag. Da kann es leicht sein, dass sie aufs Zähneputzen, Wassertrinken, Sonnencreme oder ähnliches vergessen.
Auch für Betreuer:innen gilt dies in veränderter Form. Sie tragen in der Regel mehr Verantwortung als im Alltag. - Zusätzlich kommen viele Kinder mit unterschiedlichen Entwicklungsständen und emotionalen und körperlichen Bedürfnissen zusammen.
Aber auch in alltäglichen Spielsituationen steckt Konfliktpotential. Einige althergebrachte Spiele sind nicht für alle Kinder und Jugendlichen geeignet. Wenn zum Beispiel beim „Bussispiel“ Geschlechterrollen zementiert werden oder Kinder und Jugendliche möglichweise unter Druck geraten ihre eigenen Grenzen zu vernachlässigen. Ein anderes Beispiel ist das „Pfeiferlspiel“, welches darauf ausgelegt ist, dass das Kind/die:der Jugendliche nicht gewinnen kann, also zwangsläufig vor der ganzen Gruppe „einfährt“ und so in seiner:ihrer Würde beeinträchtigt wird.
All dem Rechnung zu tragen kann eine Herausforderung sein.
Maßnahmen
Für uns steht das Kindeswohl an oberster Stelle. Daher unterlassen wir nicht nur alle Handlungen, die dazu geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden, sondern wir setzen gezielt Maßnahmen, um dieses zu wahren und die Entwicklung der Kinder zu fördern.
Dabei richten wir uns nach den Statuten von Kinderland Wien, unseren Pädagogischen Grundlagen, den allgemeinen Richtlinien für Gruppenleiter:innen in Ferienaktionen von Kinderland Wien, unserem Leitfaden zum Krisenmanagement und den Jugendschutzgesetzen.
Für das Ferienlager bedeutet das im Speziellen:
- Wir spielen keine „Einfahrer-Spiele“ und sind beim Einsatz aller Spiele sensibel im Bezug auf den emotionalen und kognitiven Entwicklungsstand aller Mitspieler:innen.
- Auch bei der Gestaltung des Tagesablaufs und des Programms gehen wir auf die kindliche Entwicklung ein und versuchen durch altersgerechtes Handeln allen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
- Wir achten immer auf Hygiene, Wohlergehen und Sicherheit und beugen Gefahrensituationen vor.
Dies betrifft vor allem das Lagerfeuer und das Verhalten auf Badeausflügen, bei Wanderungen, im Straßenverkehr und ähnliches. - Wir respektieren die Grenzen der Kinder und Jugendlichen, helfen ihnen diese wahrzunehmen und unterstützen sie dabei sie zu verteidigen.
- Wir stärken die Konfliktfähigkeit der Kinder und Jugendlichen, damit normale Streitsituationen nicht eskalieren.
- Regeln und Struktur geben Sicherheit und Orientierung. Auch und gerade in schwierigen Situationen. Daher setzen wir Regeln für das Zusammenleben am Ferienlager fest und sorgen für ihre Einhaltung.
Wir erinnern die Kindern an die persönlichen Körperhygiene (Zähneputzen, Duschen, Gewand wechseln, etc.). - Wir achten auf ausreichend Ruhezeiten für die Kinder/Jugendlichen (Nachtruhe, Mittagspause).
Wir achten darauf, dass die Kinder genug trinken und essen und stellen gesunde Snacks (Obst, Gemüse) zwischendurch zur Verfügung. - Wir achten bei jedem Wetter auf entsprechende Ausrüstung (Sonnencreme, Regenschutz, feste Schuhe, Kopfbedeckung, warmes Gewand etc.)
- Unsere Betreuer:innen gehen stets mit gutem Beispiel voran.
- Wir nehmen keine Betreuer:innen mit, die wir nicht mindestens ein halbes Jahr kennen.
- Unsere Betreuer:innen beteiligen sich auch unterm Jahr an den Aktivitäten von Kinderland Wien.
- Wir veranstalten regelmäßig pädagogische Schulungen für alle Betreuer:innen.
- Zur rechtlichen Absicherung verlangen wir erweiterte Strafregisterauszüge von allen Betreuer:innen.
- Unser Kinderschutzbeauftragter achtet auf die Einhaltung dieser Standards und steht den Kindern jederzeit für ihre Anliegen zur Verfügung.