Die Zehn Grundrechte der Kinderrechts­konvention

angenommen von der UN-Generalversammlung am 20. November 1989

  • das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  • das Recht auf Gesundheit
  • das Recht auf Bildung und Ausbildung
  • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  • das Recht auf Betreuung bei Behinderung
  • das Recht auf Schutz der Privatsphäre und Ehre
  • das Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung
  • das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
  • das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Bis heute weder vom Staat Österreich noch vom Land Wien in der jeweiligen Verfassung verankert!

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